Innergemeinschaftlicher Erwerb, Steuerpärchen

Innergemeinschaftlicher Erwerb, Steuerpärchen

Notes
Lösung zur Anpassung der Umsatzsteuerbuchung bei Fahrzeuglieferungen aus dem Ausland im Kontenrahmen SKR03

Im Fall von steuerfreien Rechnungen für Fahrzeuglieferungen aus dem Ausland musste die bisherige Buchungspraxis, in der die Rechnungen mit 0% Steuer erfasst wurden, gemäß den Vorgaben des Steuerberaters angepasst werden.

Das UStVA-Kennzeichen 61 (mit 19% Steuersatz) und das UStVA-Kennzeichen 89 (mit 0% Steuersatz) bilden ein Steuerpärchen.

In der Standardkonfiguration ist Konto 1584 mit dem UStVA-Kennzeichen 61 und Konto 1774 mit dem UStVA-Kennzeichen 89 verknüpft, sodass beide Konten immer gemeinsam gebucht werden. Wenn das Konto 1584 bereits bebucht ist und nicht mehr geändert werden kann, kann einfach ein neues Konto (bspw. 1585) angelegt werden.

Info
Folgendes ist also zu tun

Idea
1. Prüfen, ob im Konto 1584 folgendes eingetragen ist:
UStVA Kennzeichen = 61
Nebenkonto Konto2 = 1774

2. Prüfen, ob im Konto 1774 folgendes eingetragen ist:
UStVA Kennzeichen = 89 (Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 %) ODER bei Fahrzeugen auch 94 (neuer Fahrzeuge (§ 1b Absatz 2 und 3 UStG) von Lieferern ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zum allgemeinen Steuersatz)

Info
Nun sollte beim Einbuchen der Rechnung das Steuerpärchen korrekt angesprochen und in der UStVA ausgewiesen werden.